1. Die Buchung ist für die gesamte Dauer der Ausbildung während des Blockschulunterrichtes in
Baden-Baden
verbindlich. Eine
vorzeitige Beendigung der Ausbildung oder Abmeldung vom Wohnheim ist der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen. In
diesem
Fall endet der Anspruch und die Verpflichtung auf Nutzung/Bezahlung automatisch. Gesonderte Kosten fallen dann keine
an.
2. Die aktuellen Mietkosten für das Wohnheim können Sie auf der Homepage unter
www.euraka.de/campus/wohnheim
einsehen.
3. Schüler/innen aus Ba-Wü erhalten einen Zuschuss vom Regierungspräsidium, sofern sie keine
finanziellen Leistungen
nach
dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten. Der Zuschuss ist vom Schüler an die EurAka abzutreten. Die Abrechnung mit dem
Regierungspräsidium erfolgt sodann durch die EurAka. Die Höhe des Eigenanteils sowie die aktuellen Zuschüsse können
Sie auf der Homepage unter
www.euraka.de/campus/wohnheim
einsehen.
4. Des Weiteren ist eine einmalige Kaution in Höhe von 50,00 € fällig. Die Kaution wird, wenn
keine Schäden in den Wohnungen entstanden sind, nach Beendigung der Ausbildung erstattet. Bettwäsche/Handtücher
können gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Die aktuellen Gebühren können Sie auf der Homepage
www.euraka.de/campus/wohnheim
einsehen. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels werden Ihnen die Kosten für einen neuen Schließzylinder inkl. Schlüssel
sowie die erforderlichen Austauscharbeiten in Rechnung gestellt.
5. Sollte der Wohnheimplatz aus betrieblichen Gründen oder bei bekannter Langzeiterkrankung
nicht in Anspruch genommen werden, ist dies der Rezeption mindestens 3 Tage vor Anreise schriftlich
(Post/Fax/E-Mail) zu melden, damit eine Weitervermietung vorgenommen werden kann. Sollte keine Abmeldung eingehen,
wird die gesamte Miete zur Zahlung fällig. Die Abmeldung bei der betreffenden Schule ist nicht ausreichend.
6. Ist eine Anreise kurzfristig krankheitsbedingt nicht möglich, so muss innerhalb von drei
Tagen nach Blockbeginn eine ärztliche Bescheinigung der Wohnheimrezeption vorgelegt werden. Erfolgt innerhalb des
Aufenthaltszeitraums eine frühere Abreise aufgrund einer Erkrankung, ist dies der Rezeption mitzuteilen und ist
ebenfalls ein ärztliches Attest innerhalb von drei Tagen vorzulegen. Sollte dies nicht erfolgen, so muss der
komplette Mietzeitraum in Rechnung gestellt werden. Eine Abmeldung bei der betreffenden Schule ist nicht
ausreichend.
7. Die Schlüsselübergabe findet in der Rezeption des Hauses Ortenaustr. 21, Wohnung 6, statt.
Öffnungszeiten:
montags |
08:30 bis 14:00 Uhr |
dienstags |
09:00 bis 14:00 Uhr |
mittwochs |
16:30 bis 18:30 Uhr |
donnerstags |
09:00 bis 12:00 Uhr |
freitags |
07:00 bis 13:30 Uhr |
8. Schüler, die sonntags anreisen, können den Schlüssel in der Zeit von 17:00 bis 20:00 Uhr an
der Rezeption,
Ortenaustr. 21,
Wohnung 6 abholen.
9. Die Wohnheimplätze befinden sich in Baden-Baden in der Ortenaustraße und in der
Briegelackerstraße (5 bzw. 15
Gehminuten
von der EurAka entfernt). Der Wohnheimplatz ist nicht frei wählbar sondern wird von der Verwaltung zugeteilt.
Wünsche werden
nur soweit möglich berücksichtigt. Die Unterbringung findet im Rahmen von Wohngemeinschaften statt. Die Wohnungen
sind möbliert und mit komplett eingerichteter Küche ausgestattet. Die Bad- und Küchennutzung ist gemeinschaftlich.
Sollte in Ausnahmefällen die Unterbringung in einer angemessenen Ersatzunterkunft außerhalb des Wohnheimes
erforderlich sein, wird dies hiermit ausdrücklich akzeptiert.
10. Mit dieser Buchung wird die Hausordnung des Wohnheimes ausdrücklich anerkannt und akzeptiert.
Die aktuelle Fassung finden Sie auf unserer Homepage unter
www.euraka.de/campus/wohnheim
im Downloadbereich veröffentlicht.
11. Diese Buchung wird erst mit Bestätigung durch die EurAka gültig. Sollte für den
Buchungszeitraum keine
Unterbringungsmöglichkeit im Wohnheim bestehen, informiert die EurAka den/die Auszubildende(n) entsprechend.
Ein Rechtsanspruch auf Unterbringung im Wohnheim besteht nicht.
12. Der Mieter ist darüber informiert und damit einverstanden, dass im Rahmen der
Mietvertragsverwaltung die das
Vertragsverhältnis betreffenden Daten auf Datenträger gespeichert und nach den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Die Vermieterin garantiert, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in
die
gespeicherten Daten erhalten.